Aufruf zur Einreichung von Wahlvorschlägen für Gemeinderat und ersten Bürgermeister

 

 

Am Sonntag, 8. März 2026, finden in Simmelsdorf die Wahlen zum Gemeinderat (16 Mitglieder) und zum berufsmäßigen ersten Bürgermeister statt.

 

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?
Wahlvorschläge dürfen nur von Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Parteien sind politische Organisationen, Wählergruppen sind Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern, die sich an der Gemeindewahl beteiligen möchten.

 

Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge:
Die Wahlvorschläge können ab sofort bis spätestens Donnerstag, 8. Januar 2026, 18 Uhr, bei der stellv. Wahlleiterin im Rathaus Simmelsdorf, EG, Zi.-Nr. 5, eingereicht oder zugeschickt werden. Jeder Wahlvorschlagsträger darf nur einen Vorschlag einreichen.

 

Wählbarkeit:

  • Für den Gemeinderat können alle Deutschen und EU-Bürger ab 18 Jahren gewählt werden, die seit mindestens drei Monaten in Simmelsdorf wohnen oder sich gewöhnlich hier aufhalten.
  • Für das Amt des ersten Bürgermeisters müssen die Kandidierenden Deutsche sein und bestimmte Wohnsitzregelungen erfüllen.

 

Aufstellungsversammlungen:
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in Versammlungen von Parteien oder Wählergruppen aufgestellt. Diese Versammlungen müssen ordnungsgemäß protokolliert werden.

 

Inhalt der Wahlvorschläge:

  • Ein Wahlvorschlag für den Gemeinderat darf bis zu 16 Kandidatinnen und Kandidaten enthalten.
  • Für die Bürgermeisterwahl darf jeder Wahlvorschlag nur eine Kandidatin oder einen Kandidaten enthalten.
  • Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern aus Simmelsdorf unterschrieben sein.

 

Unterstützungslisten:
Neue Parteien oder Wählergruppen, die bisher nicht im Gemeinderat vertreten sind, müssen zusätzlich mindestens 80 Unterstützungsunterschriften von Simmelsdorfer Wahlberechtigten sammeln.

 

Aktuell liegt eine Unterstützungsliste für die Partei VOLT (Kreistag) aus.

 

Weitere Informationen können der offiziellen Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und der Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten entnommen werden.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen der Wahlleiter, Herr Schmidt oder die stellv. Wahlleiterin, Frau Kraus, gerne zur Verfügung.