Die Bauleitplanung ist das zentrale und wichtigste Planungsinstrument der Gemeinden in Deutschland, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in ihrem Gebiet zu steuern. Ihre Aufgabe ist es, die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken vorzubereiten und zu leiten.
Wesentliche Merkmale und Ziele
- Steuerung der Entwicklung: Die Gemeinden entscheiden durch die Bauleitplanung in eigener Verantwortung (kommunale Planungshoheit), ob, was, wann und wie in der Gemeinde gebaut wird.
- Rechtsgrundlage: Die rechtlichen Grundlagen finden sich hauptsächlich im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 1 und 2.
- Nachhaltigkeit: Ziel ist eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die soziale, wirtschaftliche und umweltschützende Anforderungen miteinander in Einklang bringt und eine sozialgerechte Bodennutzung gewährleistet.
- Schutzbelange: Bei der Aufstellung der Pläne müssen vielfältige Belange berücksichtigt werden, darunter gesunde Wohnverhältnisse, Umweltschutz, Denkmalschutz und die Bedürfnisse verschiedener Bevölkerungsgruppen.
- Bürgerbeteiligung: Die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange (Behörden, Versorgungsunternehmen etc.) werden frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen.
Die zwei Stufen der Bauleitplanung
Die Bauleitplanung ist in einem zweistufigen Verfahren aufgebaut:
- Flächennutzungsplan (FNP): Dies ist der vorbereitende Bauleitplan. Er stellt die beabsichtigte Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in Grundzügen dar (z.B. als Wohnbauflächen, Gewerbeflächen, Grünflächen). Er entfaltet keine direkte Rechtswirkung für den einzelnen Bürger. (mehr unter dem entsprechenden Menüpunkt)
- Bebauungsplan (B-Plan): Dies ist der verbindliche Bauleitplan. Er wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (sogenannte "Entwicklungspflicht") und legt für räumlich begrenzte Teile des Gemeindegebiets rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung fest, wie zum Beispiel die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Anzahl der Geschosse oder die überbaubare Grundstücksfläche.