Mit Bescheid vom 24.02.2026 AZ: 6100/Ri-4.Änderung des FNP's hat das Landratsamt Nürnberger Land die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich "Solarpark Kaltenhof" genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Liegenschaftsplan wirksam.
Jedermann kann die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Liegenschaftsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus der Gemeinde Simmelsdorf, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 13:00 bis 17:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die 4. Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes samt Begründung und zusammenfassender Erklärung ist auf der gemeindlichen Homepage unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage einzusehen.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Flächennutzungsplan-Änderung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Simmelsdorf, 10.03.2026
Gemeinde Simmelsdorf
P. Gumann
Erster Bürgermeister
Die Bekanntmachung sowie die dazugehörige Satzung können weiter unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

