Entrichtung der gemeindlichen Steuern und Gebühren
im 1. Quartal 2026
Im 1. Quartal 2026 werden folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:
Grundsteuer A fällig 15.02.2026
Grundsteuer B fällig 15.02.2026
Hundesteuer fällig 15.02.2026
Gewerbesteuervorauszahlung fällig 15.02.2026
Wasser-/Abwassergebühren fällig 08.03.2026
Zahlungspflichtige, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die genannten Steuern und Gebühren fristgerecht auf eines der Konten der Gemeinde Simmelsdorf zu überweisen.
Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die auf den Bescheiden abgedruckte Finanzadresse (FAD) an.
Weiterhin wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die fälligen Beträge abbuchen zu lassen.
Die entsprechenden Vordrucke für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sind bei der Gemeindekasse, Rathaus, Zimmer-Nr. 4, erhältlich oder können unter www.simmelsdorf.de heruntergeladen werden.
Für die Erteilung weiterer Auskünfte steht Ihnen die Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.
P. Gumann
Erster Bürgermeister

