Solarpark Kaltenhof Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung

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Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

 

a) 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan

b) Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Solarpark Kaltenhof

 

Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung am 10.06.2025

  • die 4. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan sowie
  • die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 21 „Solarpark Kaltenhof“

im Parallelverfahren beschlossen.

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes für Freiflächen-Photovoltaikanlagen um dem Bedarf an erneuerbaren Energien gerecht zu werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes und der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im zentralen Gemeindegebiet von Simmelsdorf, westlich der Einöde Kaltenhof. Er umfasst die Fl.Nr. 628 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 676 und 679, jeweils Gemarkung Hüttenbach und weist eine Größe von ca. 4,2 ha auf.


Die Lage ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt (maßstabslos) ersichtlich.

 

Geltungsbereich Solarpark Kaltenhof

 

 

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Planunterlagen (Vorentwürfe einschließlich Begründung, Umweltbericht und spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung) in der Zeit vom

 

  1. Juni 2025 bis einschließlich 01. August 2025

 

über die Homepage der Gemeinde unter https://www.simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage einzusehen.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Simmelsdorf, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, während der Dienststunden (Montag bis Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr sowie Mittwoch von 13:00 bis 17:30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen.

Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Wünsche und Vorstellungen zu den Vorentwürfen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden.

 

Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

 

Hinweis zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

 

Simmelsdorf, 23.06.2025

 

 

P. G u m a n n

Erster Bürgermeister

 

 

Angeschlagen am: 23.06.2025

Abgenommen am 04.08.2025

 

Folgende Unterlagen können weiter unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden:

 

- Bekanntmachung

-Vorentwurf 4. Änderung FNP

-Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 21 "Solarpark Kaltenhof"

-Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren

-Begründung und Umweltbericht

-spezielle artenschutzrechtliche Prüfung