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Eheurkunde; Beantragung
Sie können eine Eheurkunde beim Standesamt anfordern, das das Eheregister führt (in der Regel am Eheschließungsort).
Beschreibung
Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten:
- Als Eheurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
- Als mehrsprachige Eheurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
- Als beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Eheschließung eingetragen hat.
Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.
Voraussetzungen
Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:
- Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
- Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
- Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.
Fristen
Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.
Kosten
- Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
- Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
- Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR
Rechtsvorschriften
Rechtsbehelfsbelehrung
- ( Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht )
Links
Verwandte Leistungen
Stand: 19.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe
BayernPortal)
Folgende Ansprechpartner sind zuständig:
Name | Telefonnummer | Zimmer | Bemerkung |
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Erika Kraft | 09155 78-30 | Erdgeschoss/Zimmer 6 | |
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