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Eheurkunde; Beantragung

Sie können eine Eheurkunde beim Standesamt anfordern, das das Eheregister führt (in der Regel am Eheschließungsort).

Beschreibung

Wenn Sie geheiratet haben und eine neue Eheurkunde benötigen, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Bitte wenden Sie sich dazu an das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Die Eheurkunde beweist, dass Sie mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin verheiratet sind. Sie enthält unter anderem die Namen, die Sie in der Ehe führen. Außerdem nennt sie den Ort und das Datum der Eheschließung. Sie können die Eheurkunde in verschiedenen Formen erhalten:

  • Als Eheurkunde, eventuell mit Übersetzungshilfe für die Verwendung in Ländern der Europäischen Union.
  • Als mehrsprachige Eheurkunde, die in allen Staaten gilt, die das Übereinkommen vom 8. September 1976 über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern unterschreiben. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Personenstandsrecht - Übereinkommen - Nr. 16: Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern.
  • Als beglaubigten Ausdruck aus dem Eheregister. Dieser Ausdruck enthält alle Daten, die das Standesamt bei der Eheschließung eingetragen hat.

Falls sich nach der Eheschließung Änderungen ergeben, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung, wird der Eintrag im Register durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Wunsch kann Ihnen das Standesamt dann eine neue Eheurkunde ausstellen.

Voraussetzungen

Folgende Personen über 16 Jahre können einen Antrag stellen:

  • Die Person, auf die sich der Eintrag im Register bezieht.
  • Vorfahren und Nachkommen, also zum Beispiel Eltern, Kinder oder Enkelkinder (Verwandtschaftsverhältnis ist darzulegen und ggf. nachzuweisen).
  • Andere Personen, die ein rechtliches Interesse nachweisen können, zum Beispiel durch ein Schreiben vom Nachlassgericht, ein Gerichtsurteil oder einen vollstreckbaren Titel.

Fristen

Eheurkunden und beglaubigte Registerausdrucke können nur bis zu 80 Jahre nach der Beurkundung im Eheregister beim Standesamt angefordert werden. Für ältere Einträge ist das Archiv der Gemeinde zuständig, zu der das Standesamt gehört.

Kosten

  • Gebühr für eine Eheurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für einen beglaubigten Ausdruck: 12,00 EUR
  • Gebühr für eine mehrsprachige Eheurkunde: 12,00 EUR
  • Gebühr für die Ausstellung einer Übersetzungshilfe (mehrsprachiges Formular gemäß Art. 7 Verordnung (EU) Nr. 2016/1191): 12,00 EUR

Rechtsvorschriften

Rechtsbehelfsbelehrung

  • ( Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem für das Standesamt zuständigen Amtsgericht )

Verwandte Leistungen


Stand: 19.08.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Erika Kraft 09155 78-30 Erdgeschoss/Zimmer 6 


weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuernEheurkunde; Beantragung



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