Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Simmelsdorf hat in seiner Sitzung am 13.05.2025 beschlossen, die Außenbereichssatzung „Au-Süd“ nach § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu erlassen.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl.Nr. 532/52 sowie eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 532/6, jeweils Gemarkung SImmelsdorf, und ergibt sich aus folgendem Lageplan (maßstabslos):
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 13.05.2025 außerdem den Entwurf der Außenbereichssatzung "Au-Süd“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf mit Begründung ist in der Zeit
vom 23.06.2025 bis einschließlich 01.08.2025
über die Homepage der Gemeinde unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Homepage einzusehen.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Simmelsdorf, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 14 oder 15, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).
Simmelsdorf, 23.06.2025
P. G u m a n n
Erster Bürgermeister
Angeschlagen am: 23.06.2025
Abgenommen am: 04.08.2025
Folgende Unterlagen können weiter unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden:
-Bekanntmachung
-ABS Au-Süd Entwurf
-Begründung
-Formblatt Datenschutz ABS Au-Süd