Steuern und Gebühren im Februar 2023

Fälligkeit der Steuern und Gebühren im Februar 2023

Steuern und Gebühren

 

 

Entrichtung der gemeindlichen Steuern und Gebühren

im Februar 2023

 

 

Mitte Februar 2023 werden folgende Steuern und Gebühren zur Zahlung fällig:

 

 

Grundsteuer A (fällig 15.02.2023)

Grundsteuer B (fällig 15.02.2023)

Gewerbesteuervorauszahlung (fällig 15.02.2023)

Wasser-/Kanalabschlag (fällig 16.02.2023)

 

Zahlungspflichtige, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, werden gebeten, die genannten Steuern und Gebühren fristgerecht auf eines der Konten der Gemeinde Simmelsdorf zu überweisen.

 

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen die auf den Bescheiden abgedruckte Finanzadresse (FAD) an.

 

Weiterhin wird auf die Möglichkeit hingewiesen, die fälligen Beträge abbuchen zu lassen.

 

Die entsprechenden Vordrucke für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates sind bei der Gemeindekasse, Rathaus, Zimmer-Nr. 4, erhältlich oder können unter www.simmelsdorf.de heruntergeladen werden.

 

Für die Erteilung weiterer Auskünfte steht die Gemeindeverwaltung, Frau Rupprecht Tel. 09155/78-26, gerne zur Verfügung.

 

 

 

P. Gumann

Erster Bürgermeister