Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Der Großteil der Eigentümer und Eigentümerinnen hat nun auch von der Gemeinde Simmelsdorf ihren Grundsteuerbescheid erhalten

Der Großteil der Eigentümer und Eigentümerinnen hat nun auch von der Gemeinde Simmelsdorf ihren Grundsteuerbescheid erhalten.

 

Wenn die jährliche Grundsteuer in vier Raten gezahlt wird, dann ist am 15.02.2025 der erste Fälligkeitstermin. Im Februar wird die erste Fälligkeitsrate entweder von uns eingezogen oder von Ihnen an uns überwiesen.

Sollten Sie von uns noch keinen Grundsteuerbescheid bekommen haben, bitten wir Sie mit Zahlungen zu warten, bis dieser bei Ihnen ist. Die Fälligkeiten stehen dann auch im Bescheid.

 

 

Bei Erhalt der Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt hatte der ein oder andere Fragen dazu, ob denn die Bemessung richtig sein kann. Nach dem Erhalt der Grundsteuerbescheide ab dem 29.11.2024 der Gemeinde Simmelsdorf gab es ganz viele Fragen, vor allem zur Höhe der neuen Grundsteuer.

 

Sollten Ihnen die Grundsteuerreform und die neuen Bewertungsmodelle noch unklar sein, möchten wir Ihnen mit den folgenden Informationen eine bessere Orientierung bieten.

 

Warum eine Grundsteuerreform?

 

Im April 2018 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass die Grundsteuer in Deutschland reformiert werden muss, weil bei vielen Grundstücken und Gebäuden veraltete Werte zugrunde gelegt wurden. Bayern hat sich für die neue Bewertung für das Flächenmodell bei Grundstücken und Gebäuden entschieden und 2021 ein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet. Das Gesetz und dessen Umsetzung gilt für die Grundsteuerfestsetzung ab dem Veranlagungsjahr 2025 für alle Kommunen verpflichtend. Darauf aufbauend erstellte ab dem 29.11.2024 die Gemeinde Simmelsdorf die neuen Grundsteuerbescheide.

 

Warum muss ich künftig mehr oder weniger Grundsteuer zahlen?

 

In Bayern wird für Grundstücke der Grundsteuer B das wertunabhängige Flächenmodell umgesetzt. Das bedeutet, dass nicht der jeweilige Wert von Grund und Boden oder der Gebäude zählt, sondern nur die zugrundeliegende Fläche und die Nutzung der Fläche, der Gebäude berechnet werden. Daher ist ein direkter Vergleich mit den Zahlbeträgen des alten Grundsteuerrechts nicht möglich und für Sie als Steuerpflichtige bedeutet es, dass sich die individuelle Steuerzahlung ändern kann. Je nach Art des Grundstücks kann es zu einer höheren oder günstigeren Steuer führen.

Grundsätzlich gilt also für das Flächenmodell: Eigentümerinnen und Eigentümer von großen Grundstücken mit großen Gebäuden werden entsprechend mehr Grundsteuer zahlen müssen, als zum Beispiel Eigentümerinnen und Eigentümer von kleinen Wohnungen oder kleiner Grundstücke. Mit den Grundsteuereinnahmen sollen allgemeine Ausgaben der Gemeinde für öffentliche Leistungen finanziert werden (z. B. Ausgaben für Infrastruktur, Spielplätze, Brandschutz, Straßenbeleuchtung). Es wird davon ausgegangen, dass ein Grundstück umso mehr Aufwand für die öffentlichen Leistungen der Gemeinde verursacht, je größer es ist.

 

Sie möchten Ihre Datenangaben korrigieren?

 

Ihr Grundsteuerbescheid der Gemeinde Simmelsdorf beruht auf den Grundlagenbescheiden des Finanzamtes, die Ihnen bereits vor einiger Zeit zugestellt wurden. Ihre individuelle Steuerlast berechnet sich über die Formel:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer.

Wenn Ihre grundlegenden Daten, wie z.B. die Flächenangaben (Quadratmeter des Grundstücks, der Wohn- oder Nutzfläche, Art der wirtschaftlichen Einheit, Namen der Eigentümer, Flurnummer, Straße und Hausnummer des Objekts) falsch im Bescheid des Finanzamtes stehen oder z.B. Ermäßigungen für Denkmalschutzobjekte nicht berücksichtigt wurden, müssen Sie sich direkt an das Finanzamt wenden! Die Gemeinde Simmelsdorf kann hier leider keine Berichtigungen vornehmen!

 

Die Kontaktdaten Ihres Finanzamts finden Sie auf dem Grundsteuermessbescheid oder unter www.finanzamt.bayern/finanzaemter . Bitte teilen Sie in Ihrem Antrag unbedingt das Aktenzeichen mit und beschreiben Sie detailliert was fehlerhaft ist und welche Daten richtig wären.

 

Sie können den Antrag auf Änderung des Bescheids auf folgende Weise abgeben:

 - als einfache Mitteilung über "Mein ELSTER > Formulare & Leistungen > Alle Formulare > Anträge und Mitteilungen > Sonstige Nachricht an das Finanzamt

-  als E-Mail, per Brief

- als Grundsteueränderungsanzeige (Formular unter www.grundsteuer.bayern.de, hier unter Änderungsanzeigen)

- als vollständige Grundsteuererklärung (Formulare unter www.grundsteuer.bayern.de )

 

! WICHTIG !:

 

Sobald uns die neuen Daten des Finanzamtes vorliegen, ändert die Gemeinde den Grundsteuerbescheid automatisch. Sie müssen nichts weiter tun. Zu viel gezahlte Grundsteuer erstatten wir Ihnen selbstverständlich zurück.

 

 

Noch Fragen?

 

Weitere Informationen zu den Grundsteuermessbescheiden, wie z.B. zu Begriffen und Berechnungen der Grundsteueräquivalenzbeträge (Grundsteuer B) und Grundsteuerwert (Grundsteuer A), den Grundsteuermessbeträgen und vieles mehr, finden Sie sehr anschaulich unter www.grundsteuer.bayern.de .