Grundsteuererklärung – Abgabefrist letztmalig verlängert bis zum 30.04.2023

Bisher gaben in etwa 70% der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung ab

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

bisher gaben in etwa 70% der Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken ihre Grundsteuererklärung ab. Denjenigen dazu vielen Dank.

 

 

 

 

Sind Sie bei den ca. 30% dabei, die es noch nicht schafften? 

Wenn ja,

  • dann nutzen Sie bitte die in Bayern verlängerte Abgabefrist bis zum 30.04.2023. Für alle die später abgeben, wird sich das Landesamt für Steuern Verspätungszuschläge vorbehalten.
  • dann grübeln Sie vielleicht noch ob diese „Aktion“ sinnvoll ist.

Gerne geben wir Ihnen nochmals die Gründe der Grundsteuerreform bekannt:

 

Im Jahr 2018 mahnte das Bundesverfassungsgericht zu einer Reform an, denn die veralteten Bewertungsgrundlagen werden auch bei Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer als ungerecht betrachtet. Teilweise gibt es gleiche Kosten trotz unterschiedlich guter Lage oder unterschiedliche Kosten bei gleichwertigem Besitz. Das ändert sich nun mit dem ertragswertabhängigen Berechnungsmodell (Land-/Forstwirtschaft) und wertunabhängigen Flächenmodell (Grundstücke) der neuen Grundsteuer. In der Gesamtsumme soll sich die Grundsteuer nicht ändern nur anders zusammensetzen, d.h. die individuelle Steuerlast kann in strukturschwachen Gebieten in Zukunft günstiger werden und in boomenden Gemeinden und Städten ansteigen.

Den Finanzämtern liegen die erforderlichen Daten nicht komplett vor, daher muss der Steuerpflichtige diese liefern.  Die Berechnung der neuen Grundsteuer beginnt erst, wenn alle Grundsteuererklärungen abgegeben und damit alle Daten bei den Finanzämtern eingegangen sind.  Bis Ende 2023 haben die Finanzämter Zeit einen neuen Grundsteuermessbetrag zu bestimmen. Den neuen Grundsteuermessbetrag geben die Ämter an uns Kommunen weiter, so dass wir bis Ende 2024 die neue Grundsteuer berechnen und die Bescheide versenden können. Erst ab 2025 wird sie dann gelten.

 

Es bestehen drei Möglichkeiten zur Erklärungsabgabe in Bayern:

  • bequem und einfach elektronisch über ELSTER das „Online-Finanzamt“ unter https://www.elster.de
  • als graues PDF-Formular zum Ausfüllen am PC und anschließendem Ausdruck unter https://www.grundsteuer.bayern.de/#abgabe_paper
  • als grünes Papier-Formular zum handschriftlichen Ausfüllen. Die Vordrucke erhalten Sie in den Finanzämtern und in den Gemeindeverwaltungen (soweit noch vorrätig)

 

Bei Fragen zum Ausfüllen der Formulare finden Sie Hilfe unter https://www.grundsteuer.bayern.de/ .

Alternativ wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder telefonisch an die Grundsteuer-Hotline unter 089 / 30 70 00 77.

 

Fangen Sie zeitnah an, eine weitere Verlängerungsfrist wird es nicht mehr geben.

 

Wir danken Ihnen, denn für uns Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen, wir finanzieren damit zum Beispiel Straßen, Schulen, Kitas, Landschafts- und Kulturpflege und vieles mehr.

 

Ihre Finanzverwaltung der Gemeinde Simmelsdorf