Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger.
der Bundesrat hat am 30.01.2026 folgendes beschlossen:
1. Neue Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises:
Antragstellende unter 24 Jahren 27,60 € (vorher 22,80 €)
Antragstellende ab 24 Jahren 46,00 € (vorher 37,00 €)
2. PIN-Brief bei Personen unter 10 Jahren
Bei der Beantragung von Personalausweisen für Personen unter zehn Jahren wurden Erleichterungen im Verfahren beschlossen.
Personen unter zehn Jahren erhalten bei der Beantragung keine PIN und PUK ausgehändigt. Grund hierfür ist, dass die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises erst nach Vollendung des 16. Lebensjahrs aktivierbar ist.
Der Antragsteller, der zum Zeitpunkt der Beantragung unter zehn Jahre alt ist, wird für die gesamte Gültigkeitsdauer des sechs Jahre gültigen Ausweisdokuments diese Funktion nicht nutzen können.
Diese Änderungen treten zum 07.02.2026 in Kraft.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Rathaus-Team
