Bekanntmachung
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die Einbeziehungssatzung "Ittling-Süd"
Der Gemeindrat der Gemeinde Simmelsdorf hat mit Beschluss vom 12.11.2024 die Einbeziehungssatzung "Ittling-Süd“ als Satzung beschlossen.
Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Einbeziehungssatzung in Kraft.
Jedermann kann die Einbeziehungssatzung mit der Begründung bei der Gemeindeverwaltung Simmelsdorf, Rathaus, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 14 oder 15, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr) einsehen und über deren Inhalt Auskunft erlangen.
Die Unterlagen können auch auf der gemeindlichen Homepage unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html eingesehen werden.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
- nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Einbeziehungssatzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).
Simmelsdorf, 15.01.2025
P. G u m a n n
Erster Bürgermeister
Angeschlagen am: 15.01.2025.
Abgenommen am: 17.02.2025
Die Bekanntmachung, die Satzung samt Begründung sowie das Merkblatt Datenschutz können weiter unten als PDF-Datei heruntergeladen werden.