Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung am 11.03.2025 die Aufnahme der Tätigkeit nach § 88 Abs. 3 der Zuständigkeitsverordnung (ZustV), die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, welche im fließenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, beschlossen.
Diese Aufgaben werden mittels Zweckvereinbarung an den Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Nürnberger Land übertragen.
Mit der Überwachung wird in Kürze begonnen.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html veröffentlicht.
Simmelsdorf, 05.11.2025
Gemeinde Simmelsdorf
P. Gumann
Erster Bürgermeister
Die Bekanntmachung sowie die dazugehörige Satzung können weiter unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden.

