Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Öffentlichen Auslegung Einbeziehungssatzung Ittling-Süd

Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 09.07.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Ittling-Süd“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

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Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 09.07.2024 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Ittling-Süd“ gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 

Der einbezogene Bereich umfasst Teilflächen des Grundstücks Fl.-Nr. 559/2, Gemarkung Wildenfels. 

 

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

 

 

Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Baufläche für zwei Einfamilienhäuser. Die Ausgleichsfläche befindet sich am Ostrand des Grundstücks Fl.Nr. 559/2, Gemarkung Wildenfels.

 

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.07.2024 außerdem den Entwurf der Einbeziehungssatzung "Ittling-Süd“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Der Entwurf mit Begründung liegt in der Zeit vom 12.09.2024 bis einschließlich 11.10.2024 im Rathaus der Gemeinde Simmelsdorf, Bauamt, OG, Zimmer-Nr. 15, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 07.30 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung zur allgemeinen Einsicht aus. Hierzu wenden Sie sich bitte an Herrn Schmidt (schmidt@simmelsdorf.de , 09155/7833) oder Frau Mirsberger (mirsberger@simmelsdorf.de, 09155/7835).

 

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und der Vorentwurf mit Begründung sind auch im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html  veröffentlicht.

 

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 6 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).

 

Simmelsdorf, 04.09.2024

 

 

 

 

P. G u m a n n

Erster Bürgermeister

 

Angeschlagen am: 04.09.2024

Abgenommen am: 14.10.2024

 

Die Bekanntmachung, der Vorentwurf der Satzung mit Begründung sowie das Formblatt Datenschutz können weiter unten als PDF-Dateien herunter geladen werden.