Der Gemeinderat Simmelsdorf hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 beschlossen, die 1. Änderung der Außenbereichssatzung „Judenhof-Süd“ nach § 35 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu erlassen.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 18, 18/3, 18/8, 24 und 34/2, sowie die Grundstücke Fl.Nrn. 18/18, 18/19, 18/23, 32/3 und 32/4, jeweils Gemarkung Utzmannsbach, und ergibt sich aus folgendem Lageplan:
Der Aufstellungsbeschluss erfolgt hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.02.2025 außerdem den Entwurf der 1. Änderung Außenbereichssatzung „Judenhof-Süd“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 13 Abs. 2 Satz 2 iVm § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.
Der Entwurf mit Begründung ist in der Zeit
vom 26.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025
über die Homepage der Gemeinde unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.htm l veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet eingestellt.
Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Simmelsdorf, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 14 oder 15, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr zusätzlich Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung vorgesehen werden.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht kennen musste und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB iVm § 4a Abs. 6 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt (siehe gesonderte Mustervorlage).
Simmelsdorf, 26.03.2025
P. Gümann
Erster Bürgermeister
Angeschlagen am: 26.03.2025
Abgenommen am: 29.04.2025
Die Bekanntmachung, den Satzungsentwurf samt Begründung sowie das Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Judenhof-Süd“ können weiter unten als PDF-Dateien heruntergeladen werden.