Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses und der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB EBS Strahlenfels-West

Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 11.02.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Strahlenfels-West" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

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Der Gemeinderat der Gemeinde Simmelsdorf hat in seiner Sitzung vom 11.02.2025 die Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Strahlenfels-West" gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB beschlossen.

 

Der einbezogene Bereich umfasst eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1552, Gemarkung Großengsee.
Er befindet sich am westlichen Ortsrand von Strahlenfels. Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

 

Strahlenfels West

 

 

 

Ziel der Planung ist die Abrundung des Ortsteils Strahlenfels und die Sicherung von Baumöglichkeiten für einen bestehenden Betrieb.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 11.02.2025 außerdem den Entwurf der Einbeziehungs-satzung "Strahlenfels-West" gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

 

Der Entwurf mit Begründung ist in der Zeit

 

vom 26.03.2025 bis einschließlich 28.04.2025

 

über die Homepage der Gemeinde unter https://simmelsdorf.de/Bekanntmachungen.n11.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

 

Die zu veröffentlichenden Unterlagen können alternativ im Rathaus der Gemeinde Simmelsdorf, Nürnberger Straße 16, 91245 Simmelsdorf, Obergeschoss, Zimmer-Nr. 14 oder 15, zu den allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich Mittwoch von 13.00 Uhr bis 17.30 Uhr) oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

 

Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Sie können bei Bedarf aber auch schriftlich in der Verwaltung der Gemeinde abgegeben werden oder zur Niederschrift während der Dienststunden vorgebracht werden.

 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Satzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 zweiter Halbsatz BauGB i.V.m. § 4 a Abs. 5 BauGB).

 

Umweltbezogene Informationen liegen in der Art vor, dass in der Begründung zur Satzung Ausführungen zu umweltschützenden Belangen, zur Eingriffsregelung und zum Artenschutz beinhaltet sind.

 

Hinweis zum Datenschutz

 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls veröffentlicht ist.

 

Simmelsdorf, 26.03.2025

 

 

 

Perry Gumann

Erster Bürgermeister

 

Angeschlagen am: 26.03.2025

Abgenommen am: 29.04.2025

 

Die Bekanntmachung, den Satzungsentwurf samt Begründung sowie das Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren Strahlenfels-West" können weiter unten als PDF-Dateien herunter geladen werden.